Pflege kostet ein Vermögen. Ihr Vermögen!

Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters.

Unfälle oder Erkrankungen können leider von heute auf morgen Ihre Lebenssituation dramatisch verändern. Plötzlich sind Sie langfristig auf die Pflege von Dritten angewiesen und das führt letztendlich zu erheblichen finanziellen Belastungen.

Die Fakten:
Rund 2,5 Millionen Personen sind hierzulande ein Pflegefall – 2050 dürften es bereits 3,4 Millionen sein.

Ihre Pflegepflichtversicherung: Grundversorgung per Gesetz

Seit 1995 müssen alle Bundesbürger eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Sie ist Baustein des Sozialversicherungssystems und soll eine Grundversorgung für den Pflegefall sicherstellen. Nicht mehr und nicht weniger!
Die Höhe der Leistungen ist gesetzlich festgelegt und hängt von dem Grad der Pflegebedürftigkeit ab sowie von Art und Umfang der Pflege. weiter…

Ihr Eigenanteil – 142.680 Euro in 8,2 Jahren!

Die anfallenden Pflegekosten sind in der Regel deutlich höher als die gesetzlich festgelegten Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Selbst bei schwerster Pflegebedürftigkeit (Pfelgestufe III) erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse z. B. für eine stationäre Pflege im Normalfall monatlich nur 1.550 Euro. Tatsächlich belaufen sich die Kosten für einen Platz im Pflegeheim durchschnittlich auf mehr als 3.000 Euro im Monat. Die verbleibenden Pflegekosten in Höhe von 1.450 Euro zahlen Sie. Das sind in 8,2 Jahren (durchschnittliche Pflegedauer 142.680 Euro!

Reichen Ihre eigenen Mittel wie Geldanlagen oder Immobilien dafür nicht aus, sind die Angehörigen und in letzter Stufe das Sozialamt gefragt.

PflegeGarant – Ihre private Vorsorge

Damit Sie im Pflegefall nicht zum Sozialfall werden, ist eine private Pflegeversicherung als Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung unverzichtbar. So stellen Sie Ihr Vermögen und das Ihrer Angehörigen für den Fall der Fälle auf sichere Beine.

Mit der Produktlinie PflegeGarant haben sie unter Garantie gut vorgesorgt.

  • Mit unseren Pflegetagegeldtarifen können Sie ein ambulantes und stationäres Tagegeld zur freien Verwendung vereinbaren – vom Einstiegsschutz bis zur Komfortabsicherung. Und zusätzlich ist ein einmalige Kapitalleistung möglich.
  • Mit unserer Pflegekostenversicherung können Sie die gesetzlichen Pflegeleistungen mehr als verdoppeln.

Viele interessante Informationen rund um das Thema „Alter und Pflege“ finden Sie außerdem in unserem Gesundheitsmagazin. weiter…

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